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Was ist ein Wahlabo

  1. Ein Wahl–Abonnement besteht aus sechs Veranstaltungen, die vom Kunden aus dem Repertoire der Schauspielringe S1, S2, S3, der Musikringe M1 und M2 und weiteren gekennzeichneten Veranstaltungen gewählt werden können.
  2. Als Wahl-Abonnement kann kein kompletter Ring gebucht werden.
  3. Der Erwerb eines Wahl–Abonnements ist jederzeit und mehrfach möglich und läuft zum Spielzeitende automatisch aus.
  4. Eine Erstattung von Vorstellungen im Wahl–Abonnement ist nicht möglich.
  5. Es besteht zweimal die Möglichkeit eine Wahl-Abonnementvorstellung zu tauschen.
  6. Unter Vorlage der Wahl- Abonnement-Karte kann dazu im Theaterbüro die nicht besuchte Vorstellung gegen eine der noch folgenden WahlAbonnement-Veranstaltungen aus der laufenden Spielzeit eingetauscht werden. Für den Tausch einer Vorstellung wird ein gesondertes Bearbeitungsentgelt je Karte erhoben.
  7. Ein Vorstellungstausch muss bis spätestens 3 Tage vor der nicht besuchten Veranstaltung durchgeführt werden. Der Umtausch kann nur persönlich im Theaterbüro und nicht an der Abendkasse des Stadttheaters erfolgen.Grundsätzlich kann nur in eine andere Wahl-Abonnement-Veranstaltung getauscht werden. Beim Wechsel in eine teurere Preis- bzw. Platzkategorie ist der entsprechende Aufpreis zu zahlen. Im umgekehrten Fall kann eine Erstattung oder Verrechnung jedoch nicht erfolgen.
  8. Die gewählten Veranstaltungen werden durch einen Wahl–Abonnement– Ausweis dokumentiert. Ein Anspruch auf die Ausstellung von Einzelkarten besteht nicht.