Was ist ein Wahlabo
- Ein Wahl–Abonnement besteht aus sechs Veranstaltungen, die vom Kunden aus dem Repertoire der Schauspielringe S1, S2, S3, der Musikringe M1 und M2 und weiteren gekennzeichneten Veranstaltungen gewählt werden können.
- Als Wahl-Abonnement kann kein kompletter Ring gebucht werden.
- Der Erwerb eines Wahl–Abonnements ist jederzeit und mehrfach möglich und läuft zum Spielzeitende automatisch aus.
- Eine Erstattung von Vorstellungen im Wahl–Abonnement ist nicht möglich.
- Es besteht zweimal die Möglichkeit eine Wahl-Abonnementvorstellung zu tauschen.
- Unter Vorlage der Wahl- Abonnement-Karte kann dazu im Theaterbüro die nicht besuchte Vorstellung gegen eine der noch folgenden WahlAbonnement-Veranstaltungen aus der laufenden Spielzeit eingetauscht werden. Für den Tausch einer Vorstellung wird ein gesondertes Bearbeitungsentgelt je Karte erhoben.
- Ein Vorstellungstausch muss bis spätestens 3 Tage vor der nicht besuchten Veranstaltung durchgeführt werden. Der Umtausch kann nur persönlich im Theaterbüro und nicht an der Abendkasse des Stadttheaters erfolgen.Grundsätzlich kann nur in eine andere Wahl-Abonnement-Veranstaltung getauscht werden. Beim Wechsel in eine teurere Preis- bzw. Platzkategorie ist der entsprechende Aufpreis zu zahlen. Im umgekehrten Fall kann eine Erstattung oder Verrechnung jedoch nicht erfolgen.
- Die gewählten Veranstaltungen werden durch einen Wahl–Abonnement– Ausweis dokumentiert. Ein Anspruch auf die Ausstellung von Einzelkarten besteht nicht.